AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB EASY POST“, gelten für Verträge mit der EASY POST e.K. über die inländische Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen und Paketen, nachfolgend als „Sendungen“ bezeichnet.
(2) Ergänzend zu diesen AGB gelten die in der Preisliste EASY POST in der jeweils gültigen Fassung genannten Bedingungen, in die der Auftraggeber in den Sendungsannahmestellen der EASY POST jederzeit Einsicht nehmen kann.
(3) Soweit - in folgender Rangfolge - durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen, die in Absatz 2 genannten speziellen Bedingungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag Anwendung.
2 Begründung und Ausschluss des Beförderungsvertrages
(1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Briefdienstleistungsvertrages zwischen der EASY POST e.K. und dem Auftraggeber begründet.
(2) Folgende Güter/Sendungen sind von der Beförderung durch die EASY POST ausgeschlossen:
1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;
2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;
3. Sendungen, der Beförderungsgegenstand lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen sind.
4. Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt
5. Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel wie z. B. Schecks oder Kreditkarten, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände oder andere Kostbarkeiten, oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), enthalten.
(3) Der Absender kann die Übernahme von Sendungen, die ausgeschlossene Güter enthalten, nicht als Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Beförderungsvertrags verstehen. Mitarbeiter der EASY POST und sonstige Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über Sendungen zu schließen, die ausgeschlossene Güter enthalten.
(4) Enthält eine Sendung ausgeschlossene Güter im Sinne des Absatzes 2, so kann die EASY POST den Beförderungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. In diesem Fall steht es der EASY POST frei, die Annahme der Sendung zu verweigern und/oder eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten. Entsprechendes gilt, wenn bei Verdacht auf ausgeschlossene Sendungen oder auf sonstige Vertragsverstöße der Absender auf Verlangen der EASY POST Angaben dazu verweigert. Die EASY Post ist bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Sendungen berechtigt.
(5) Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem Entgelt, Haftung usw. aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter den Absatz 2 fallende Beschaffenheit verweist, oder wenn er in sonstiger Weise darauf hinweist.
(6) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Vertragspartner der EASY POST geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgelts, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers bleiben im Falle des Satzes 2 unberührt.
3 Rechte und Obliegenheiten des Absenders
(1) Weisungen des Absenders des Inhalts, mit der zu befördernden Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind für die EASY POST nur dann verbindlich, wenn diese in der Preisliste EASY POST festgelegten Form erfolgen. Der Absender hat jedoch keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er der EASY POST nach Übergabe/Übernahme der Sendung erteilt.
(2) Eine Kündigung durch den Absender gemäß § 415 HGB nach Übergabe/Übernahme der Sendung in die Obhut der EASY POST ist ausgeschlossen.
(3) Dem Auftraggeber obliegt es, ein Produkt der EASY POST oder, sofern der Auftrag die Übergabe von Sendungen an einen anderen Postdienstleister zum Gegenstand hat, andere Postdienstleister mit der Haftung zu wählen, die seinen möglichen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung der EASY POST deckt.
(4) Der Auftraggeber als Absender hat den Inhalt der Sendungen so zu verpacken, dass dieser Verlust und Beschädigung geschützt ist und auch der EASY POST keine Schäden entstehen.
(5) Die EASY POST übernimmt für den Inhalt der Sendungen keinerlei Verantwortung. Der
Absender trägt vielmehr die Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem unzulässigen Güterversand hervorgehen.
(6) Der Absender ist verpflichtet, postalische Stempel und Vermerke sowie Werbestempel auf
der Sendung zu dulden, sofern sie betrieblich erforderlich sind oder die Rechte des Absenders
nur unwesentlich beeinträchtigen.
4 Leistungen der EASY POST
(1) Die EASY POST holt die Sendungen beim Auftraggeber ab, befördert diese Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. Die Beförderung von Sendungen durch die EASY POST schließt, je nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber, die Abholung, die Beförderung, den Transport und die Zustellung beim Empfänger oder die Übergabe an einen anderen Briefbeförderer zum Zweck der Zustellung beim Empfänger ein.
(2) Die EASY POST nimmt die Ablieferung oder Zustellung unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in einen für den Empfänger bestimmten Hausbriefkasten oder eine vergleichbare Einrichtung vor. Die Zustellung kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder einen Empfangsberechtigten des Empfängers erfolgen; Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäuser) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Postsendungen beauftragte Person zugestellt werden.
(3) Die EASY POST darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, einem Ersatzempfänger aushändigen. Ersatzempfänger sind
1. Angehörige des Empfängers oder seines Ehegatten,
2. andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen,
3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind.
(4) Sendungen mit den Zusatzleistungen „Einschreiben“ und „Rückschein“ werden nur gegen schriftliche oder elektronische Empfangsbestätigung und Nachweis der Empfangsberechtigung abgeliefert.
(5) Ist eine Zustellung weder nach Absatz 2 noch nach Absatz 3 möglich, so benachrichtigt EASY POST den Empfänger und hält die Sendung für den Empfänger für die Dauer von sieben Werktagen zur Abholung bereit. Dies gilt auch, wenn der EASY POST eine Zustellung aufgrund von Umständen, die außerhalb ihres Machtbereichs liegen (z. B. keine Zustellungsvorrichtung), oder aufgrund besonderer Gefahren am Zustellungsort nicht zumutbar ist.
(6) Unzustellbare Sendungen werden an den Absender/Auftraggeber zurückbefördert. Unzustellbar sind Sendungen, wenn keine empfangsberechtigte Person angetroffen wird, die Annahme verweigert wird, der Empfänger nicht ermittelt werden kann oder eine Abholfrist fruchtlos verstrichen ist (Abs. 5). Als Annahmeverweigerung gilt auch die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung.
(7) Ist der Absender einer unzustellbaren Sendung oder ein sonstiger Berechtigter nicht zu ermitteln oder ist eine Ablieferung bzw. Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar, ist die EASY POST nach Ablauf einer angemessenen Frist zu deren Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Die EASY POST darf Sendungen nach den gesetzlichen Vorschriften sofort verwerten, wenn Empfänger und Absender die Annahme bzw. Rücknahme der Sendung verweigern. Unverwertbares oder verdorbenes Gut kann die EASY POST sofort vernichten.
5 Entgelt
(1) Der Absender ist für jede von der EASY Post erbrachte Leistung zur Entrichtung des Entgelts nach der jeweils gültigen Preisliste EASY POST verpflichtet.
(2) Das Entgelt wird in Sammelrechnungen durch die EASY POST zusammengefasst und wöchentlich oder monatlich nachträglich in Rechnung gestellt.
(3) Das Entgelt ist innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung automatisch in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto der EASY POST eingegangen ist.
6 Haftung
(1) Die EASY POST haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie, einer ihrer Mitarbeiter oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) vorsätzlich oder grob fahrlässig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.
(2) Die EASY POST haftet außerdem unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der EASY POST oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
(3) Im Übrigen haftet die EASY POST für den Verlust und die Beschädigung von bedingungsgerechten Sendungen und für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu bestimmten Höchstbeträgen nach Abs. 4. Die EASY POST ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z. B. Krieg, terroristische Gewalttaten, Streik, höhere Gewalt). Die in §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadenteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben unberührt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung der EASY POST für Verlust, Überschreitung der Lieferfrist oder wegen einer sonstigen Abweichung von einem vereinbarten Ablieferungstermin für Sendungen, für die die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist bzw. eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist auf den einfachen Betrag der Sendung/Fracht (Erstattung des Entgelts) begrenzt. Bei Sendungen mit Zusatzleistung (z.B. Einschreiben) wird die Haftung auf 25,00 € begrenzt. Für Pakete haftet die EASY POST mit maximal 500,- €.
(5) Darüber hinaus ist eine Haftung der EASY POST, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Nebenpflichtverletzungen und für alle außervertraglichen Ansprüche.
(6) Zeigt der Absender oder Empfänger Verlust oder Beschädigung nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Ablieferung schriftlich an, so wird vermutet, dass die Sendung in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Absender oder Empfänger der EASY POST die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung oder Rückgabe an den Absender schriftlich anzeigt. Dies gilt nicht für Schäden, die auf ein vorsätzliches Verhalten zurückzuführen oder in der Form des § 438 HGB angezeigt worden sind. § 438 Abs. 5 HGB gilt nicht.
(7) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann.
(8) Die Haftung des Absenders, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Absender haftet vor allem für den Schaden, der der EASY POST oder Dritten aus der Versendung ausgeschlossener Sendungen gemäß Ziffer 2 Abs. 2 AGB EASY POST oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß Ziffer 3 AGB EASY POST entsteht. Der Absender stellt insoweit die EASY POST von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
7 Verjährung
Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren in einem Jahr. Ansprüche nach Ziffer 6 Abs. 1 AGB EASY POST und nach § 435 HGB i.V.m. § 414 Abs. 1 Satz 2 HGB verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert bzw. von der EASY POST übernommen worden ist.
8 Brief- und Postgeheimnis/Datenschutz
EASY POST verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses sowie zur Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. EASY POST wird Ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen entsprechende Verpflichtungen auferlegen.
9 Abtretungsverbot und Gerichtsstand
(1) Ansprüche gegenüber der EASY POST können weder abgetreten noch verpfändet werden.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist gemäß § 38 ZPO Frankfurt am Main.